Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 26.08.2021

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   OLG Frankfurt, 30.11.2020 - 26 Sch 17/20   

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https://dejure.org/2020,38437
OLG Frankfurt, 30.11.2020 - 26 Sch 17/20 (https://dejure.org/2020,38437)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2020 - 26 Sch 17/20 (https://dejure.org/2020,38437)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2020 - 26 Sch 17/20 (https://dejure.org/2020,38437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 VerpackG
    Verfassungswidrigkeit der Zuweisung von Streitigkeiten aus dem VerpackG an private Schiedsgerichte nicht im Eilverfahren prüfbar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Eilrechtsschutz gegen Zuweisung von Recycling-Vergabestreit an Schiedsgericht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Verfassungswidrigkeit der Zuweisung von Streitigkeiten aus dem Verpackungsgesetz an private Schiedsgerichte ist nicht im Eilverfahren von den Fachgerichten prüfbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Eilverfahren zur Verfassungswidrigkeit der Zuweisung von Streitigkeiten nach Verpackungsgesetz an privates Schiedsgericht - Verwerfungsmonopol für eine verfassungswidrige Norm liegt grundsätzlich beim Bundesverfassungsgericht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Eilrechtsschutz gegen Zuweisung von Recycling-Vergabestreit an Schiedsgericht! (VPR 2021, 73)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2020 - 26 Sch 17/20
    Zwar kann unter dem Aspekt des effektiven Rechtsschutzes von einem Fachgericht vorläufiger Rechtsschutz auch in Fällen gewährt werden, in denen wegen einer vom Fachgericht angenommenen Verfassungswidrigkeit einer streitentscheidenden Norm das in Art. 100 Abs. 1 GG verankerte Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts zu beachten ist, allerdings darf dadurch die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorweggenommen werden (BVerfG, Beschluss vom 24.06.1992, 1 BvR 1028/91, Rn. 29, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 13.06.2013 - 26 SchH 6/13

    Zur Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung vor Entscheidung im Hauptverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2020 - 26 Sch 17/20
    Es kann offen bleiben, ob der Senat im Rahmen seiner Befassung mit dem Verfahren über den Aufhebungsantrag schon deshalb am Erlass der von der Antragstellerin begehrten einstweiligen Verfügung gehindert ist, weil sich die in der Hauptsache gegebene Entscheidungsbefugnis des Senats nicht auf die dem Schiedsverfahren zugrundeliegende Streitigkeit erstreckt, sondern auf die Beseitigung der Wirkungen des Schiedsspruchs durch eine kassatorische Entscheidung beschränkt ist (vgl. dazu Zöller/Geimer, ZPO 33. Aufl., § 1059 Rn. 7; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.06.2013, 26 SchH 6/13 , BeckRS 2013, 10147).
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   OLG Frankfurt, 26.08.2021 - 26 Sch 17/20   

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https://dejure.org/2021,48862
OLG Frankfurt, 26.08.2021 - 26 Sch 17/20 (https://dejure.org/2021,48862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.08.2021 - 26 Sch 17/20 (https://dejure.org/2021,48862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. August 2021 - 26 Sch 17/20 (https://dejure.org/2021,48862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB
    Treuwidrige Berufung auf Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung

  • ibr-online

    Schiedsgericht selbst angerufen: Einwand der Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung unbeachtlich!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2021 - 26 Sch 17/20
    Insbesondere ist im Rahmen des § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b) ZPO in die Prüfung, ob ein Verstoß gegen den ordre public vorliegt, neben dem jeweiligen nationalen Recht auch das Unionsrecht einzubeziehen (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 03.03.2016, I ZB 2/15, Rn. 56, zit. nach juris).
  • EuGH, 06.03.2018 - C-284/16

    Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2021 - 26 Sch 17/20
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob sich Bedenken gegen die Zulässigkeit der in § 23 Abs. 8, Abs. 9 VerpackG vorgesehenen Streitentscheidung durch ein Schiedsgericht daraus ergeben können, dass der EuGH in seinem Achmea-Urteil für die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit Rechtsgrundsätze aufgestellt hat, nach denen in Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten vorgesehene Schiedsklauseln die insbesondere in Art. 344 AEUV verankerte Autonomie der Rechtsordnung der Union und des Vorabentscheidungsverfahrens gemäß Art. 267 AEUV als Schlüsselelement ihres Gerichtssystems beeinträchtigen, weil ein Investitionsschiedsgericht nicht befugt ist, den EuGH mit einem Vorabentscheidungsersuchen anzurufen, und der Schiedsspruch eines solchen Gerichts keiner hinreichenden Kontrolle durch ein Gericht eines Mitgliedstaates im Sinne des Art. 19 EUV unterliegt (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 06.03.2018, C-284/16, insbes.
  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2021 - 26 Sch 17/20
    Im Übrigen sei die Schiedsvereinbarung selbst bei Unterstellung einer Unfreiwilligkeit nach den Grundsätzen des Urteils des BGH vom 07.06.2016 (KZR 6/15) gültig, weil die gebotene Abwägung der Rechte und Interessen der Parteien auch im Streitfall zu dem Ergebnis führe, dass die Antragsgegnerin ihre vermeintliche Marktmacht mit der Vorgabe einer Schiedsvereinbarung nicht missbraucht habe.
  • BGH, 23.07.2020 - I ZB 88/19

    Schiedsverfahren: Prozessuale Waffengleichheit Teil des verfahrensrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2021 - 26 Sch 17/20
    Die Gegenstandswertfestsetzung für das Aufhebungsverfahren entspricht gemäß § 3 ZPO nach ständiger Rechtsprechung des Senats dem Wert der mit der Schiedsklage in der Hauptsache verfolgten Ansprüche (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23.07.2020, I ZB 88/19; Zöller/Herget, ZPO 33. Aufl., § 3 Rn. 16.145).
  • BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18

    Wenden eines Klägers im Hinblick auf eine Schiedsvereinbarung zunächst an ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2021 - 26 Sch 17/20
    Ein solcher Verstoß in Form eines treuwidrigen und widersprüchlichen Verhaltens liegt insbesondere vor, wenn der Schiedskläger, der das Schiedsgericht selbst angerufen hat, sich dann, wenn der Schiedsspruch zu seinen Ungunsten ergangen ist, auf eine Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung beruft (vgl. Zöller/Geimer, a.a.O., § 1059 Rn. 39a; Münch, in: MüKo ZPO, 5. Aufl., § 1059 Rn. 16; Voit, in: Musielak/Voit ZPO, 18. Aufl., § 1059 Rn. 7; Saenger, ZPO 9. Aufl., § 1059 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 08.11.2018, I ZB 21/18, Rn. 17; OLG München, Beschluss vom 05.02.2018, 34 Sch 28/16, Rn. 33; OLG Köln, Beschluss vom 16.01.2015, 19 Sch 18/14, Rn. 16, jeweils zit. nach juris).
  • OLG München, 05.02.2018 - 34 Sch 28/16

    Widersprüchliches Verhalten im Schiedsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2021 - 26 Sch 17/20
    Ein solcher Verstoß in Form eines treuwidrigen und widersprüchlichen Verhaltens liegt insbesondere vor, wenn der Schiedskläger, der das Schiedsgericht selbst angerufen hat, sich dann, wenn der Schiedsspruch zu seinen Ungunsten ergangen ist, auf eine Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung beruft (vgl. Zöller/Geimer, a.a.O., § 1059 Rn. 39a; Münch, in: MüKo ZPO, 5. Aufl., § 1059 Rn. 16; Voit, in: Musielak/Voit ZPO, 18. Aufl., § 1059 Rn. 7; Saenger, ZPO 9. Aufl., § 1059 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 08.11.2018, I ZB 21/18, Rn. 17; OLG München, Beschluss vom 05.02.2018, 34 Sch 28/16, Rn. 33; OLG Köln, Beschluss vom 16.01.2015, 19 Sch 18/14, Rn. 16, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Köln, 16.01.2015 - 19 Sch 18/14

    Vollstreckbarerklärung eines in einem Schiedsverfahren ergangenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2021 - 26 Sch 17/20
    Ein solcher Verstoß in Form eines treuwidrigen und widersprüchlichen Verhaltens liegt insbesondere vor, wenn der Schiedskläger, der das Schiedsgericht selbst angerufen hat, sich dann, wenn der Schiedsspruch zu seinen Ungunsten ergangen ist, auf eine Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung beruft (vgl. Zöller/Geimer, a.a.O., § 1059 Rn. 39a; Münch, in: MüKo ZPO, 5. Aufl., § 1059 Rn. 16; Voit, in: Musielak/Voit ZPO, 18. Aufl., § 1059 Rn. 7; Saenger, ZPO 9. Aufl., § 1059 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 08.11.2018, I ZB 21/18, Rn. 17; OLG München, Beschluss vom 05.02.2018, 34 Sch 28/16, Rn. 33; OLG Köln, Beschluss vom 16.01.2015, 19 Sch 18/14, Rn. 16, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2021 - 26 Sch 16/19

    Einwand der Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Zuweisung an Schiedsgericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2021 - 26 Sch 17/20
    Der Senat bemisst diesen Wert für Schiedsverfahren nach dem VerpackG unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 50 Abs. 2 GKG (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.02.2021, 26 Sch 16/19 , Rn. 51 , zit. nach juris).
  • BayObLG, 28.06.2022 - 101 Sch 120/21

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs für eine amerikanische

    (2) Ob die rügelose Einlassung alle Unwirksamkeitsgründe nach § 1031 Abs. 5 ZPO heilt (verneinend bei unterlassener Separatstellung nach § 1031 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 1 ZPO: Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, § 1031 Rn. 50), kann hier dahinstehen, da die Antragsgegnerin, die - anwaltlich vertreten - die Schiedsklage erhoben hat, nach Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nicht die Unwirksamkeit einer Schiedsabrede geltend machen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2021, I ZB 54/20, NJW 2022, 245 Rn. 17; Beschluss vom 8. November 2018, I ZB 21/18, NJW 2019, 857 Rn. 17; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. August 2021, 26 Sch 17/20, juris Rn. 40; Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, § 1059 Rn. 21).
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